Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

1.1 Veranstalter des Wettbewerbs ist der Lauf-KulTour e.V. und das Studentenwerk Chemnitz Zwickau

1.2 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind in ihrer, zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen, Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Änderungen diesen widerspricht.

1.3 Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an den Lauf-KulTour e.V. zu richten.

1.4 Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung die diesseitigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an. Sofern eine Gruppe von Teilnehmern ein Gruppenmitglied (z.B. Teamcaptain oder Vereinsvertreter) mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung beauftragt, gelten diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit der Anmeldung der Gruppe durch das beauftragte Gruppenmitglied gegenüber jedem Teilnehmer der Gruppe. Das beauftragte Gruppenmitglied hat die jeweiligen Teilnehmer der Gruppe über den Inhalt der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu informieren und aufzuklären, insbesondere bezüglich der allgemeinen gesundheitlichen Vorgaben.

§ 2 Anmeldung / Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung

2.1. Die Anmeldung hat online unter www.dodgeball-chemnitz.de bei der jeweiligen Ausschreibung zu erfolgen. Anmeldungen per Fax oder E-Mail werden nicht angenommen.

2.2. Der Teilnehmerbeitrag ist den jeweiligen Wettkampfausschreibungen zu entnehmen.

2.3. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags. Gleiches gibt bei Ausschluss / Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter.

2.4. Der Teilnehmerbeitrag wird bei Ausfall der Veranstaltung zurückerstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet.

§ 3 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

3.1 Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

3.2 Eine Haftung des Veranstalters für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter, seine Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

3.3 Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren.

3.4 Soweit dem Veranstalter oder den o.g. Personen (siehe Abs. 3) keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.

§ 4 Sicherheitsmaßnahmen
4.1 Startberechtigt ist jeder, der das 16. Lebensjahr erreicht hat.

4.2 Teilnehmer unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern teilnehmen.

4.3 Mit seiner Anmeldung zu einem Wettkampf bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass er für die Teilnahme ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ggf. ärztlich bestätigt wurde.

4.4 Maßnahmen zur Vereinfachung der Organisation gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

§ 5 Datenerhebung und Bildnisverwertung

5.1 Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und entsprechend verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten ein.

5.2 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Wiedergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung u.a. von Ergebnislisten.

5.3 Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.